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Das steht Ihnen jetzt beim FlughafenStreik zu

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Der Flughafen Hamburg liegt schon am Sonntag wegen eines überraschenden Warnstreiks genau zu Beginn der Frühjahrsferien lahm. Alle weiteren Flüge fallen aus. Doch das ist erst der Auftakt: An bundesweit 13 Flughäfen legen Beschäftigte in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und Frachtkontrolle sowie in Servicebereichen in der Nacht zum Montag bis in die Nacht auf Dienstag die Arbeit nieder. Welche Rechte haben Sie als Fluggast? BILD klärt auf, was manche Airlines möglicherweise verschweigen werden. Sicher ist: Entschädigungen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung (ab 250 Euro) gibt es nicht, da Streiks ein außergewöhnlicher Umstand sind, für den die Airlines nicht verantwortlich sind. Darauf weist der ADAC hin. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte: Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten – wenn nötig, per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern. Wichtig hier: Sie müssen die Airline dazu kontaktieren und ihr die Chance geben, eine Lösung zu finden. Einfach neu buchen bringt nur Ärger. Die Fluggesellschaft dürfte dann später sagen: Wir hätten ihnen doch geholfen. Lesen Sie auch Riesen-Chaos, alle Flüge gestrichen: Spontan-Streik! Ver.di legt Airport Hamburg lahm Völlig unangekündigt hat Ver.di den Streik am Flughafen einen Tag vorverlegt! EU will Fluggastrechte kappen: Mehr Verspätung, seltener Entschädigung EU plant: weniger Entschädigung bei Flugverspätungen. Verbraucherschützer warnen. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten). Erstattung: Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den oben genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Das gilt ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter (nicht an die Airline) wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs oder Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert. Lesen Sie auch Kurs hebt ab: Soll ich Montag Lufthansa-Aktien kaufen? Die Lufthansa-Aktie geht gerade durch die Decke. Mehr als 18 % Zuwachs seit einem Monat. Montag Streik an elf deutschen Airports: Was Sie an welchem Flughafen beachten müssen Am Montag geht wenig bis gar nichts auf den Flughäfen in Deutschland. So helfen Airlines Heute muss man oft nicht mehr in der Hotline hängen. Die meisten Airlines bieten von sich aus Umbuchungen an. Was manche Airline Ihnen möglicherweise verschweigt: Sie brauchen dem neuen Flugtag und der Uhrzeit nicht zuzustimmen. Bei Lufthansa etwa kann man sich in der App selbst eine neue Verbindung heraussuchen und buchen. Klappt das nicht, müssen Sie doch die Hotline anrufen. Lufthansa gab dazu bekannt: „Im Falle einer Annullierung erhalten Gäste der Lufthansa-Gruppe Gäste kostenlos und automatisch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Diese Umbuchung lässt sich auch erneut anpassen.“ Das sind Streitpunkte ▶️ Ich habe selbst nicht mehr stornierbare Hotelnächte oder einen Mietwagen am Ankunftsort gebucht, die ich nun nicht mehr nutzen kann. Die Airline ist dafür rein rechtlich nicht verantwortlich. ▶️ Auch nach oder kurz vor einem Streik fallen Flüge aus. Grund hier: Die Maschine ist nicht vor Ort oder soll kurz vor dem Ausstand nicht mehr bewegt werden. Hier ist möglicherweise doch eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung fällig, weil der Flug ja theoretisch durchgeführt werden könnte. Das ist jedoch strittig. Da müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden.

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